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VGH Bayern, 03.08.1998 - 26 CS 98.1621 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung; …
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621; juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 2 S 83.13
Verzicht auf ordnungsbehördliches Einschreiten durch Prüfung der …
Denn eine Nutzungsuntersagung kann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Nutzung offenkundig materiell rechtmäßig wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. August 1998 - 26 CS 98.1621 -, juris Rz. 15). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 2 S 82.13
Nutzungsuntersagung (Ferienhaus); Anordnung sofortiger Vollziehung; Beschwerde; …
Denn eine Nutzungsuntersagung kann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Nutzung offenkundig materiell rechtmäßig wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. August 1998 - 26 CS 98.1621 -, juris Rz. 15).
- VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1040
Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist dabei nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (vgl. BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621). - VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1038
Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist dabei nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiellrechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (vgl. BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621). - VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 5 S 11.1042
Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Werbeanlage; Austausch; …
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, dass Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621 - juris -). - VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854
Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621; juris). - VG Augsburg, 20.05.2008 - Au 5 S 08.380
Werbeanlagen; formelle Illegalität; Nutzungsuntersagung
Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessenswidrig anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621).