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   VGH Bayern, 03.08.1998 - 26 CS 98.1621   

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VGH Bayern, 03.08.1998 - 26 CS 98.1621 (https://dejure.org/1998,44610)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.1998 - 26 CS 98.1621 (https://dejure.org/1998,44610)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 1998 - 26 CS 98.1621 (https://dejure.org/1998,44610)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026

    Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung;

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621; juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 2 S 83.13

    Verzicht auf ordnungsbehördliches Einschreiten durch Prüfung der

    Denn eine Nutzungsuntersagung kann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Nutzung offenkundig materiell rechtmäßig wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. August 1998 - 26 CS 98.1621 -, juris Rz. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2014 - 2 S 82.13

    Nutzungsuntersagung (Ferienhaus); Anordnung sofortiger Vollziehung; Beschwerde;

    Denn eine Nutzungsuntersagung kann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Nutzung offenkundig materiell rechtmäßig wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. August 1998 - 26 CS 98.1621 -, juris Rz. 15).
  • VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1040

    Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist dabei nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (vgl. BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621).
  • VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1038

    Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist dabei nicht schon dann ermessensfehlerhaft, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiellrechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (vgl. BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621).
  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 5 S 11.1042

    Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Werbeanlage; Austausch;

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, dass Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621 - juris -).
  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854

    Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998, Az. 26 CS 98.1621; juris).
  • VG Augsburg, 20.05.2008 - Au 5 S 08.380

    Werbeanlagen; formelle Illegalität; Nutzungsuntersagung

    Die Untersagung einer formell rechtswidrigen Nutzung ist nicht schon dann als ermessenswidrig anzusehen, wenn gewisse Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Feststellung bestehen, das Vorhaben sei auch materiell-rechtlich illegal, sondern erst dann, wenn die materielle Rechtmäßigkeit des Vorhabens und damit dessen Genehmigungsfähigkeit offenkundig sind (BayVGH vom 3.8.1998 Az. 26 CS 98.1621).
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